Kosten des Einheitspatents

Ein Einheitspatent ist günstiger als ein europäisches Patent, das in vier der 25 am einheitlichen Patentsystem teilnehmenden Mitgliedstaaten validiert und aufrechterhalten wird. Folglich wird der Kostenvorteil des Einheitspatents umso größer, je höher die Zahl der Länder ist, in denen man ein klassisches europäisches Patent validieren würde.

Zur Aufrechterhaltung eines Einheitspatents muss der Patentinhaber Jahresgebühren entrichten.

Inhaber eines Einheitspatents zahlen nur eine einzige Jahresgebühr an das EPA und zwar in einer einzigen Währung und unter einem einzigen Rechtssystem, was Fristen und zulässige Zahlungsarten betrifft. Dies vereinfacht das Verfahren für die Nutzer deutlich.

Gebühren sind - in Euro - an das EPA zu entrichten, und zwar entweder durch Einzahlung oder Überweisung auf ein Bankkonto des EPA oder durch Abbuchung von einem beim EPA geführten laufenden Konto. Inhaber eines laufenden Kontos beim EPA können auch von der Online-Gebührenzahlung Gebrauch machen. Zahlungen können von jedermann vorgenommen werden; es besteht kein Vertreterzwang.

Die Höhe der Jahresgebühren entspricht der Summe der Jahresgebühren in den vier Ländern, in denen im Jahr 2015 die meisten europäischen Patente validiert wurden. ("Top 4" = DE, UK, FR, NL)

Die Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung eines Einheitspatents belaufen sich in den ersten zehn Jahren - der durchschnittlichen Lebensdauer eines europäischen Patents - auf insgesamt weniger als 5 000 EUR. Ein Vergleich der bisherigen Jahresgebühren mit den kommenden Jahresgebühren der "Top 4" erbringt das hier gezeigte Ergebnis.