Einheitspatentgericht

Das Einheitliche Patentgericht (EPG) ist ein von 25 der teilnehmenden Mitgliedstaaten errichtetes internationales Gericht, das für Fragen der Verletzung und der Rechtsgültigkeit von Einheitspatenten und europäischen Patenten zuständig ist. Seine Entscheidungen gelten in allen Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPG-Übereinkommen) ratifiziert haben.
Das EPG ist ausschließlich zuständig für Streitigkeiten um das Unitary Patent, für europäische Patente (nur für EU-Länder), und europäische Patente, die vor Inkrafttreten des EPGÜ erteilt wurden.

Für ein europäisches Patent besteht die Option, das nationale Gericht dem EPG vorzuziehen (Opt-Out). Ein Opt-Out muss erklärt werden. Opt-Out kann wieder zurückgenommen werden (Opt-In). Opt-Out und Opt-In sind nur zeitlich begrenzt möglich (derzeit 7 Jahre, ggf. weitere bis zu 7 Jahre).

Aufbau und Vorteile

Das EPG besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufungsgericht und einer Kanzlei. Das Gericht erster Instanz umfasst eine Zentralkammer (mit Sitz in Paris und einer Abteilung in München) sowie mehrere Lokal- und Regionalkammern. Das Berufungsgericht hat seinen Sitz in Luxemburg.

Das EPG bietet allen, die in Europa an Patentstreitigkeiten beteiligt sind, einen besseren Rahmen. Insbesondere reduzieren sich die Kosten, da die Beteiligten nicht in mehreren Mitgliedstaaten parallele Patentstreitigkeiten führen müssen. Voneinander abweichende Entscheidungen verschiedener nationaler Gerichte zu Verletzung und Rechtsgültigkeit ein und desselben Patents wird es nicht mehr geben, da das EPG eine wahrhaft europäische Rechtsprechung entwickeln und damit die Rechtssicherheit für alle Nutzer erhöhen wird. Mit der Zeit wird sich ein effizienteres und ausgewogeneres Streitregelungssystem für Patente herausbilden, das Patentinhabern und Dritten zugutekommt:

- Patentinhabern wird das EPG eine bessere Durchsetzung rechtsgültiger Patente bieten, da Entscheidungen, Verfügungen und die Zuerkennung von Schadenersatz europaweit gelten;

- Dritten und der Öffentlichkeit wird das EPG eine zentrale Nichtigkeitsklage bieten, die vom Einspruchsverfahren des EPA getrennt ist und während der gesamten Laufzeit des Patents möglich ist.